Apple Pay / Google Pay-Betrug: Muss die Bank erstatten?
Immer häufiger hinterlegen Betrüger fremde Karten in Apple Pay oder Google Pay auf ihrem eigenen Gerät und bezahlen damit. Für Betroffene wirkt das besonders unfair – oft haben sie ihr Handy nie aus der Hand gegeben. Dieser Überblick erklärt die Rechtslage.
Wie läuft dieser Betrug typischerweise ab?
Über eine gefälschte Nachricht oder einen Anruf erlangen Täter Kartendaten und den Freigabe- bzw. Aktivierungscode. Damit registrieren sie die Karte in einer Wallet auf ihrem eigenen Smartphone (Tokenisierung) und zahlen anschließend kontaktlos oder online – obwohl das echte Gerät des Kunden nie beteiligt war.
Muss die Bank solche Zahlungen erstatten?
Grundsätzlich ja. Es handelt sich um nicht autorisierte Zahlungen, für die die Bank nach § 675u BGB grundsätzlich erstattungspflichtig ist. Die Beweislast dafür, dass die Zahlung autorisiert war oder grobe Fahrlässigkeit vorlag, trägt die Bank (§ 675w BGB).
Der entscheidende Punkt: die Karten-Registrierung im fremden Gerät
Die Aktivierung einer Karte in einer Wallet auf einem neuen Gerät ist sicherheitskritisch und erfordert eine starke Kundenauthentifizierung. Die Freigabe einer bloßen Karten-Registrierung ist nicht ohne Weiteres die Autorisierung der späteren Zahlungen. Hat die Bank die Registrierung im fremden Gerät ohne wirksame Besitz-/Authentifizierungsprüfung zugelassen, liegt ein Sicherheitsmangel auf ihrer Seite. Nach § 675v Abs. 4 BGB kann Ihre Haftung dann selbst bei grober Fahrlässigkeit entfallen.
Und wenn ich einen Code weitergegeben habe?
Auch dann ist der Fall nicht automatisch verloren. Maßgeblich ist, was Ihnen bei der Freigabe angezeigt wurde und ob die Bank ihre Sicherheitspflichten erfüllt hat. Ob im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Ablauf ab. Ein garantierter Erfolg lässt sich nicht versprechen.
Was Sie jetzt tun sollten
Karte und Konto sofort sperren (auch die zentrale Sperr-Hotline 116 116), die betroffene Wallet-Registrierung melden, Beweise sichern (Nachrichten, Kontoauszüge, Zeitpunkte) und die Bank schriftlich zur Erstattung auffordern.
Weitere Informationen
Bankspezifische Hinweise finden Sie hier: Sparkasse, Commerzbank, ING.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.