TAN am Telefon genannt – habe ich trotzdem eine Chance?

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ein Anruf, angeblich von der Bank. Die Nummer im Display sieht echt aus. Unter Druck nennen Sie eine TAN oder bestätigen eine Freigabe – kurz darauf ist Geld weg. Diese Konstellation ist rechtlich schwieriger als andere, aber nicht automatisch aussichtslos. Dieser Überblick erklärt, worauf es ankommt.

Ist die Weitergabe einer TAN automatisch grobe Fahrlässigkeit?

Nein, nicht automatisch – aber sie ist ein kritischer Punkt. Gerichte haben die Weitergabe einer TAN an vermeintliche Bankmitarbeiter in Einzelfällen als grob fahrlässig eingestuft, besonders wenn im Freigabedialog Empfänger und Betrag der tatsächlichen Zahlung klar sichtbar waren und dennoch bestätigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2025 – XI ZR 107/24). Entscheidend ist aber immer der konkrete Ablauf: Wie professionell war die Täuschung? Was wurde angezeigt? Gab es klare Warnhinweise?

Die Beweislast liegt weiterhin bei der Bank

Auch in dieser Konstellation muss die Bank die grobe Fahrlässigkeit beweisen (§ 675w BGB). Eine pauschale Behauptung genügt nicht.

Der oft entscheidende Punkt: fehlende starke Kundenauthentifizierung

Selbst wenn ein Sorgfaltsverstoß vorliegen sollte: Nach § 675v Abs. 4 BGB haften Sie nicht, wenn die Bank für die konkrete Zahlung keine ordnungsgemäße starke Kundenauthentifizierung verlangt oder umgesetzt hat. Das ist gerade in Telefon-Betrugsfällen ein wichtiges Gegenargument.

Weitere Ansatzpunkte

Rufnummern-Spoofing entlastet die Bank nicht: Dass eine echt wirkende Bank-Nummer angezeigt wurde, geht nicht zu Ihren Lasten. Wichtig ist außerdem, was im Freigabetext erkennbar war und ob die Bank bei auffälligen Zahlungen eigene Warn- und Prüfpflichten hatte.

Ehrliche Einschätzung

Die Weitergabe einer TAN am Telefon ist die schwierigste der typischen Konstellationen – aber nicht aussichtslos. Ob Ansprüche bestehen, hängt vom genauen Ablauf und der Umsetzung der Sicherheitsverfahren durch die Bank ab. Ein garantierter Erfolg lässt sich nicht versprechen.

Was Sie jetzt tun sollten

Konto und Karten sofort sperren (auch die zentrale Sperr-Hotline 116 116), Beweise sichern (Anrufliste, Nachrichten, Kontoauszüge, Zeitpunkte), Strafanzeige erstatten und keine vorschnellen Schuldeingeständnisse gegenüber der Bank abgeben.

Weitere Informationen

Bankspezifische Hinweise finden Sie hier: Sparkasse, Commerzbank, ING.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.