Ist Phishing grobe Fahrlässigkeit? Wann die Bank trotzdem erstatten muss

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Banken lehnen Erstattungen nach Phishing fast immer mit demselben Vorwurf ab: „grobe Fahrlässigkeit". Dieser Überblick erklärt allgemein, was das juristisch bedeutet, wer es beweisen muss und wann der Vorwurf trägt – und wann nicht.

Was bedeutet „grobe Fahrlässigkeit"?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt – also naheliegende, jedem einleuchtende Vorsichtsmaßnahmen außer Acht lässt. Das bloße Hereinfallen auf eine professionell gefälschte SMS, E-Mail oder einen geschickt geführten Anruf genügt dafür regelmäßig nicht.

Wer muss die grobe Fahrlässigkeit beweisen?

Die Bank. Nach § 675w BGB trägt sie die Beweislast – nicht der Kunde. Eine pauschale Behauptung reicht nicht: Die Bank muss den konkreten Ablauf und die schwere Sorgfaltsverletzung nachweisen. Das gelingt in vielen Fällen nicht.

Wann Gerichte grobe Fahrlässigkeit eher annehmen – und wann nicht

Eher nicht grob fahrlässig ist regelmäßig: der Klick auf einen Link, die Dateneingabe auf einer täuschend echten Fake-Seite oder die Freigabe einer bloßen „Geräte-" oder „Karten-Registrierung". Kritischer wird es, wenn im Freigabedialog Empfänger und Betrag der tatsächlichen Betrugszahlung klar sichtbar waren und trotzdem bestätigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2025 – XI ZR 107/24), oder wenn eine TAN am Telefon an Unbekannte weitergegeben wurde. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall.

Der oft übersehene Punkt: fehlende starke Kundenauthentifizierung

Selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegen sollte, haftet der Kunde nach § 675v Abs. 4 BGB nicht, wenn die Bank für die konkrete Zahlung keine ordnungsgemäße starke Kundenauthentifizierung verlangt oder umgesetzt hat. Das ist eines der stärksten Gegenargumente.

Was bedeutet das für Betroffene?

Eine pauschale Ablehnung mit dem Stichwort „grobe Fahrlässigkeit" ist kein Urteil, sondern eine Behauptung, die einer rechtlichen Prüfung oft nicht standhält. Ob im konkreten Fall Ansprüche bestehen, hängt vom genauen Ablauf ab. Ein garantierter Erfolg lässt sich nicht versprechen.

Weitere Informationen

Bankspezifische Hinweise finden Sie hier: Sparkasse, Commerzbank, ING.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.