Gefälschte SMS zur „photoTAN-Erneuerung“ oder Fake-Login-Seiten der Commerzbank führen dazu, dass Betrüger Zugriff auf Ihr Konto erhalten. Der entstandene Schaden ist häufig erstattungsfähig – die Bank muss beweisen, dass Sie autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.
Wir prüfen, ob die Commerzbank die starke Kundenauthentifizierung für die konkrete Zahlung tatsächlich verlangt und technisch korrekt umgesetzt hat. Fehlt diese für den einzelnen Vorgang, kann Ihre Haftung sogar bei grober Fahrlässigkeit entfallen (§ 675v Abs. 4 BGB).
Ein Kunde bestätigt im Glauben an eine Sicherheitsaktualisierung mehrere Freigaben; es werden 9.900 € abgebucht. Ob die Bank sich entlasten kann, hängt vom Anzeigetext der Freigaben und der Authentifizierung ab.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
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