Phishing bei der Commerzbank – Ihr Anspruch auf Erstattung

Gefälschte SMS zur „photoTAN-Erneuerung“ oder Fake-Login-Seiten der Commerzbank führen dazu, dass Betrüger Zugriff auf Ihr Konto erhalten. Der entstandene Schaden ist häufig erstattungsfähig – die Bank muss beweisen, dass Sie autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben.

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Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.

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Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.

Die Besonderheit bei der Commerzbank

Wir prüfen, ob die Commerzbank die starke Kundenauthentifizierung für die konkrete Zahlung tatsächlich verlangt und technisch korrekt umgesetzt hat. Fehlt diese für den einzelnen Vorgang, kann Ihre Haftung sogar bei grober Fahrlässigkeit entfallen (§ 675v Abs. 4 BGB).

Typischer Fall

Ein Kunde bestätigt im Glauben an eine Sicherheitsaktualisierung mehrere Freigaben; es werden 9.900 € abgebucht. Ob die Bank sich entlasten kann, hängt vom Anzeigetext der Freigaben und der Authentifizierung ab.

Ihre Rechte – einfach erklärt

Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.

§ 675u BGB

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.

§ 675w BGB

Die Bank trägt die Beweislast

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.

EuGH C-70/25

Erst erstatten, dann streiten

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.

EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.

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In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.

Häufige Fragen bei der Commerzbank

Die Commerzbank hat pauschal abgelehnt – ist damit alles verloren?+
Nein. Pauschale Ablehnungen halten der aktuellen Rechtslage oft nicht stand.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?+
Häufig ja – wir stellen die Deckungsanfrage; über die Zusage entscheidet Ihre Versicherung.

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