Bei der ING zielen Betrüger häufig darauf, ein fremdes Gerät in der Banking-App zu aktivieren. Ist das geschehen, laufen nicht autorisierte Überweisungen. Ihre Bank ist grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.
Der Gerätewechsel ist der neuralgische Punkt. Die Freischaltung eines neuen Geräts ist ein Besitzelement der starken Kundenauthentifizierung. Wurde ein fremdes Gerät ohne zuverlässige Prüfung registriert, kann ein Sicherheitsmangel der ING vorliegen – ein starkes Argument für Ihre Erstattung.
Nach Eingabe von Zugangsdaten auf einer Fake-Seite aktivieren Täter die App auf ihrem eigenen Smartphone und überweisen 12.000 €. Eine fehlerhafte Gerätebindung spricht klar gegen die Bank.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
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