Spezialisiert auf nicht autorisierte Zahlungen (§ 675u BGB). Kostenlose Ersteinschätzung durch Ihren spezialisierten Rechtsanwalt – bundesweit.
Jede Stunde zählt – Ansprüche gegen die Bank sind nach 13 Monaten ausgeschlossen.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Die meisten Betroffenen erleben denselben Ablauf – und stehen dann vor einer Bank, die abwiegelt.
Drei Schritte – der erste ist kostenlos und unverbindlich.
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Viele Banken berufen sich pauschal auf „grobe Fahrlässigkeit“ – doch die Beweislast dafür trägt die Bank (§ 675w BGB), nicht Sie. Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Anspruch trotzdem durchsetzbar ist.
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Zwei kurze Fragen. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
Dreistufig und transparent. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos.
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Fester Preis bzw. Pauschale – Sie wissen vorab, was es kostet.
Wir prüfen Ihre Deckung und rechnen möglichst direkt mit der Versicherung ab.
In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.
Sachliche Argumente statt Versprechen.
Spezialisierung auf Erstattungsansprüche gegen Banken nach § 675u BGB.
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Rechtsanwalt Levent Gökbuget, zugelassen bei der RAK Frankfurt.
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