Ob Phishing, Kartenbetrug, Apple Pay oder unbekannte Abbuchung – Ihre Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihren Anspruch durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Die meisten Betroffenen erleben denselben Ablauf – und stehen dann vor einer Bank, die abwiegelt.
Drei Schritte – der erste ist kostenlos und unverbindlich.
Sie schildern uns Ihren Fall über den Fragebogen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten – kostenlos und kurzfristig.
Wir übernehmen die Deckungsanfrage – sobald Ihre Versicherung die Deckung bestätigt, entstehen Ihnen in der Regel keine oder nur geringe eigene Kosten. Ohne RSV bieten wir auf Wunsch ein erfolgsbasiertes Modell an*.
Anspruchsschreiben, Fristsetzung, notfalls BaFin-Beschwerde, Ombudsmann und Klage – wir übernehmen den kompletten Weg.
Zwei kurze Fragen. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
Transparent und ohne Überraschungen. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos.
Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Erfolgsaussichten unverbindlich.
Sie erhalten ein klares Angebot für die außergerichtliche Durchsetzung. Bei Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Erst nach dem Angebot beauftragen Sie uns.
In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.
Sachliche Argumente statt Versprechen.
Spezialisierung auf Erstattungsansprüche gegen Banken nach § 675u BGB.
Wir setzen konsequent an § 675w BGB an.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Klares Festpreisangebot, bevor Sie sich entscheiden.
Vertretung unabhängig von Ihrem Wohnort.
Rechtsanwalt Levent Gökbuget, zugelassen bei der RAK Frankfurt.
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Wir sind bundesweit tätig – hier finden Sie Informationen passend zu Ihrer Bank.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung.