Geld durch Bankbetrug verloren? Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Ob Phishing, Kartenbetrug, Apple Pay oder unbekannte Abbuchung – Ihre Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihren Anspruch durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Transparentes Festpreisangebot Bundesweit tätig

Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.

Zugelassene Rechtsanwaltskanzlei (RAK Frankfurt)
Keine Vorkasse
Entscheidung mit Kostensicherheit

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die meisten Betroffenen erleben denselben Ablauf – und stehen dann vor einer Bank, die abwiegelt.

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Unbekannte Abbuchungen auf Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte, die Sie nie veranlasst haben.
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Sie haben auf eine gefälschte SMS, E-Mail oder Bank-App reagiert – und plötzlich war Geld weg.
🏦
Die Bank weigert sich zu erstatten und wirft Ihnen „grobe Fahrlässigkeit“ vor.
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Ihre Karte wurde über Apple Pay / Google Pay auf einem fremden Gerät missbraucht.

So bekommen Sie Ihr Recht

Drei Schritte – der erste ist kostenlos und unverbindlich.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihren Fall über den Fragebogen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten – kostenlos und kurzfristig.

2

Klares Angebot

Wir übernehmen die Deckungsanfrage – sobald Ihre Versicherung die Deckung bestätigt, entstehen Ihnen in der Regel keine oder nur geringe eigene Kosten. Ohne RSV bieten wir auf Wunsch ein erfolgsbasiertes Modell an*.

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Wir setzen es durch

Anspruchsschreiben, Fristsetzung, notfalls BaFin-Beschwerde, Ombudsmann und Klage – wir übernehmen den kompletten Weg.

Erfolgschance in 2 Minuten prüfen

Zwei kurze Fragen. Sie erhalten sofort eine erste Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.

Frage 1 von 2Fast geschafft!
Wie viel Geld haben Sie durch den Betrug verloren?

Ihre Rechte – einfach erklärt

Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.

§ 675u BGB

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.

§ 675w BGB

Die Bank trägt die Beweislast

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.

EuGH C-70/25

Erst erstatten, dann streiten

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.

EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.

Was kostet Sie das?

Transparent und ohne Überraschungen. Die Ersteinschätzung ist immer kostenlos.

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Erfolgsaussichten unverbindlich.

2

Transparentes Festpreisangebot

Sie erhalten ein klares Angebot für die außergerichtliche Durchsetzung. Bei Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Deckungsanfrage.

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Sie entscheiden in Ruhe

Erst nach dem Angebot beauftragen Sie uns.

In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.

Häufige Fragen

Muss die Bank mein Geld bei Phishing wirklich erstatten?+
Grundsätzlich ja. § 675u BGB verpflichtet die Bank grundsätzlich, nicht autorisierte Zahlungen zu erstatten. Sie kann sich nur entlasten, wenn sie Ihnen nachweisbar grobe Fahrlässigkeit nachweist – und die Beweislast dafür trägt die Bank.
Was ist, wenn die Bank mir grobe Fahrlässigkeit vorwirft?+
Ein pauschaler Vorwurf genügt nicht. Die Bank muss konkret beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ob das zutrifft, hängt vom Einzelfall ab – etwa davon, was genau in der Freigabe angezeigt wurde. Genau das prüfen wir für Sie.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?+
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Mit Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen meist keine oder nur geringe eigene Kosten, sobald Ihre Versicherung die Deckung bestätigt. Ohne RSV bieten wir auf Wunsch ein erfolgsbasiertes Modell an* – Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.
Wie lange dauert es, bis ich im Erfolgsfall mein Geld zurückbekomme?+
Im Erfolgsfall außergerichtlich erfahrungsgemäß etwa 2–6 Wochen. Muss geklagt werden, dauert es je nach Gericht in der Regel mehrere Monate. Wir halten Sie über jeden Schritt informiert.
Ich habe eine TAN freigegeben – habe ich trotzdem eine Chance?+
Oft ja. Entscheidend ist, was in der Freigabe angezeigt wurde und ob die Bank ihre Sicherheitspflichten (starke Kundenauthentifizierung) erfüllt hat. Selbst bei einem Fehler kann die Bank haften. Lassen Sie es kostenlos prüfen.
Wie lange nach dem Vorfall kann ich noch vorgehen?+
Sie sollten nicht autorisierte Zahlungen so früh wie möglich melden. Grundsätzlich gilt eine Frist von 13 Monaten ab Belastung – je schneller Sie handeln, desto besser Ihre Position.

Warum Betroffene uns beauftragen

Sachliche Argumente statt Versprechen.

⚖️

Fokus auf Bankenhaftung

Spezialisierung auf Erstattungsansprüche gegen Banken nach § 675u BGB.

🛡️

Beweislast liegt bei der Bank

Wir setzen konsequent an § 675w BGB an.

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Keine Vorkasse

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.

📄

Transparente Kosten

Klares Festpreisangebot, bevor Sie sich entscheiden.

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Bundesweit tätig

Vertretung unabhängig von Ihrem Wohnort.

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Persönlicher Ansprechpartner

Rechtsanwalt Levent Gökbuget, zugelassen bei der RAK Frankfurt.

Bewertungen unserer Mandanten

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Ihre Bank ist dabei?

Wir sind bundesweit tätig – hier finden Sie Informationen passend zu Ihrer Bank.

Jetzt handeln – Ihr Anspruch verjährt nicht von selbst

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Mo–Fr 9–18 Uhr
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Rechtsanwalt Levent Gökbuget · RAK Frankfurt am Main
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