Bei comdirect richtet sich der Betrug oft nicht nur gegen das Konto, sondern auch gegen das Wertpapierdepot: Täter verkaufen Positionen und überweisen den Erlös. Solche nicht autorisierten Vorgänge sind grundsätzlich erstattungsfähig.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.
Neben der Erstattung des überwiesenen Betrags prüfen wir den Schaden aus erzwungenen Wertpapierverkäufen (z. B. Kursverluste, entgangene Entwicklung). Für die Autorisierung und Authentifizierung ist comdirect beweispflichtig.
Nach einem Phishing-Angriff werden Fondsanteile verkauft und 21.000 € abgezogen. Neben der Rückbuchung kann auch der Wiederbeschaffungsschaden der Papiere relevant sein.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
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Wir prüfen Ihren Fall und Ihre Erfolgsaussichten unverbindlich.
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In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.
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