DKB-Kunden erhalten gefälschte Nachrichten zu einem angeblichen „Sicherheits-Update“ der DKB-App. Wer der Aufforderung folgt, ermöglicht den Tätern nicht autorisierte Zahlungen. Diese sind grundsätzlich erstattungsfähig.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.
Als Direktbank wickelt die DKB Freigaben über die App ab. Wir klären, ob die Freigabe die konkrete Zahlung mit Empfänger und Betrag anzeigte – oder ob Sie zu einer neutralen „Aktivierung“ verleitet wurden. Nur bei sichtbarem, zutreffendem Zahlungstext kommt grobe Fahrlässigkeit überhaupt in Betracht.
Ein Kunde bestätigt eine vermeintliche Geräte-Neuaktivierung; anschließend werden 6.500 € überwiesen. Betraf die Freigabe nur die Aktivierung, spricht dies für die Erstattung.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
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