Phishing bei der DKB – Ihr Recht auf Erstattung durchsetzen

DKB-Kunden erhalten gefälschte Nachrichten zu einem angeblichen „Sicherheits-Update“ der DKB-App. Wer der Aufforderung folgt, ermöglicht den Tätern nicht autorisierte Zahlungen. Diese sind grundsätzlich erstattungsfähig.

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Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.

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Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.

Die Besonderheit bei der DKB

Als Direktbank wickelt die DKB Freigaben über die App ab. Wir klären, ob die Freigabe die konkrete Zahlung mit Empfänger und Betrag anzeigte – oder ob Sie zu einer neutralen „Aktivierung“ verleitet wurden. Nur bei sichtbarem, zutreffendem Zahlungstext kommt grobe Fahrlässigkeit überhaupt in Betracht.

Typischer Fall

Ein Kunde bestätigt eine vermeintliche Geräte-Neuaktivierung; anschließend werden 6.500 € überwiesen. Betraf die Freigabe nur die Aktivierung, spricht dies für die Erstattung.

Ihre Rechte – einfach erklärt

Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.

§ 675u BGB

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.

§ 675w BGB

Die Bank trägt die Beweislast

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.

EuGH C-70/25

Erst erstatten, dann streiten

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.

EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.

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In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.

Häufige Fragen bei der DKB

Gilt das auch für mein DKB-Visa-Konto?+
Ja, auch Kartenmissbrauch fällt unter nicht autorisierte Zahlungen.
Muss ich die DKB zuerst selbst anschreiben?+
Nicht nötig – wir übernehmen die gesamte Kommunikation.

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