Phishing bei der Deutschen Bank – Erstattung Ihres Schadens durchsetzen

Kunden der Deutschen Bank werden oft über gefälschte E-Mails zur „photoTAN-Aktualisierung“ oder über QR-Code-Phishing angegriffen. Nach der Freigabe folgen nicht autorisierte Überweisungen. Ihre Bank muss diese grundsätzlich erstatten.

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Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.

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Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.

Die Besonderheit bei der Deutschen Bank

Beim photoTAN-Verfahren ist entscheidend, ob der eingescannte Vorgang die tatsächliche Betrugszahlung abbildete oder ob Sie durch einen manipulierten Ablauf getäuscht wurden. Ebenso zentral: Hat die Bank ein neues Gerät ohne zuverlässige Besitzprüfung freigeschaltet? Dann kann ein Sicherheitsmangel auf ihrer Seite vorliegen.

Typischer Fall

Nach einer täuschend echten E-Mail scannt ein Kunde einen QR-Code zur angeblichen Freischaltung; die Täter binden ein eigenes Gerät ein und überweisen 18.000 €. Eine fehlerhafte Geräte-Registrierung ist ein starkes Argument gegen die Bank.

Ihre Rechte – einfach erklärt

Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.

§ 675u BGB

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.

§ 675w BGB

Die Bank trägt die Beweislast

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.

EuGH C-70/25

Erst erstatten, dann streiten

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.

EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.

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In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.

Häufige Fragen bei der Deutschen Bank

Ist photoTAN „sicher genug“, sodass ich hafte?+
Nicht zwingend – auch bei photoTAN trägt die Bank die Beweislast für eine wirksame Autorisierung.
Wie schnell muss ich handeln?+
So früh wie möglich; spätestens innerhalb von 13 Monaten ab Belastung (§ 676b BGB).

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