Kunden der Deutschen Bank werden oft über gefälschte E-Mails zur „photoTAN-Aktualisierung“ oder über QR-Code-Phishing angegriffen. Nach der Freigabe folgen nicht autorisierte Überweisungen. Ihre Bank muss diese grundsätzlich erstatten.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.
Beim photoTAN-Verfahren ist entscheidend, ob der eingescannte Vorgang die tatsächliche Betrugszahlung abbildete oder ob Sie durch einen manipulierten Ablauf getäuscht wurden. Ebenso zentral: Hat die Bank ein neues Gerät ohne zuverlässige Besitzprüfung freigeschaltet? Dann kann ein Sicherheitsmangel auf ihrer Seite vorliegen.
Nach einer täuschend echten E-Mail scannt ein Kunde einen QR-Code zur angeblichen Freischaltung; die Täter binden ein eigenes Gerät ein und überweisen 18.000 €. Eine fehlerhafte Geräte-Registrierung ist ein starkes Argument gegen die Bank.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
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