Als Wertpapierbank ist die Consorsbank ein beliebtes Ziel: Täter greifen Konto und Depot an, geben Freigaben über die App aus und ziehen den Erlös ab. Diese nicht autorisierten Vorgänge muss die Bank grundsätzlich erstatten.
Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.
Wir prüfen, ob die App-Freigabe die tatsächliche Zahlung abbildete und ob die starke Kundenauthentifizierung für den konkreten Vorgang vorlag. Fehlt sie, kann Ihre Haftung selbst bei grober Fahrlässigkeit entfallen (§ 675v Abs. 4 BGB). Zusätzlich bewerten wir den Depotschaden.
Nach Freigabe eines vermeintlichen Sicherheitsprozesses werden Wertpapiere verkauft und der Erlös von 15.000 € überwiesen. Konto- und Depotschaden werden zusammen geltend gemacht.
Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.
Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.
Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.
EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.
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In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.
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