Phishing bei der Consorsbank – Konto- und Depotschaden geltend machen

Als Wertpapierbank ist die Consorsbank ein beliebtes Ziel: Täter greifen Konto und Depot an, geben Freigaben über die App aus und ziehen den Erlös ab. Diese nicht autorisierten Vorgänge muss die Bank grundsätzlich erstatten.

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Eine Erstattung kann nicht garantiert werden – maßgeblich ist immer der Einzelfall.

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Der Bankbetrug-Anwalt ist eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei und steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu den genannten Banken. Genannte Marken- und Unternehmensnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des jeweiligen Beratungsschwerpunkts.

Die Besonderheit bei der Consorsbank

Wir prüfen, ob die App-Freigabe die tatsächliche Zahlung abbildete und ob die starke Kundenauthentifizierung für den konkreten Vorgang vorlag. Fehlt sie, kann Ihre Haftung selbst bei grober Fahrlässigkeit entfallen (§ 675v Abs. 4 BGB). Zusätzlich bewerten wir den Depotschaden.

Typischer Fall

Nach Freigabe eines vermeintlichen Sicherheitsprozesses werden Wertpapiere verkauft und der Erlös von 15.000 € überwiesen. Konto- und Depotschaden werden zusammen geltend gemacht.

Ihre Rechte – einfach erklärt

Das Gesetz steht klar auf Ihrer Seite. Die Bank muss beweisen – nicht Sie.

§ 675u BGB

Die Bank muss erstatten

Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank Ihnen den Betrag unverzüglich zurückerstatten und das Konto wiederherstellen.

§ 675w BGB

Die Bank trägt die Beweislast

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Bank muss nachweisen, dass Sie die Zahlung autorisiert oder grob fahrlässig gehandelt haben – das gelingt oft nicht.

EuGH C-70/25

Erst erstatten, dann streiten

Nach den Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts (2026) muss die Bank zunächst zahlen, selbst wenn sie Fahrlässigkeit behauptet. Das stärkt Ihre Position erheblich.

EuGH C-70/25: Schlussanträge des Generalanwalts vom 05.03.2026, Urteil noch ausstehend.

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In geeigneten Einzelfällen ist auch ein Erfolgshonorar nach § 4a RVG möglich*.

Häufige Fragen bei der Consorsbank

Haftet die Bank auch für Kursverluste?+
Der Wiederbeschaffungsschaden wird im Einzelfall geprüft.
Ich habe eine Freigabe erteilt – aussichtslos?+
Nicht zwingend, entscheidend ist der angezeigte Inhalt der Freigabe.

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